06.04.2020 -> Überarbeiteter Antrag „Corona-Sofort-Hilfe“ vom 03.04.2020

Auf Intervention der Kammern wurde der Einleitungstext des Antrags nunmehr angepasst!

Was bedeutet „Haupterwerb“? Beim Haupterwerb übersteigen die Einnahmen (Gewinne) aus unternehmerischer Tätigkeit die aus einer unselbstständiger Tätigkeit.

Berechnung „Liquiditätsengpass“: Lebenshaltungskosten und Personalkosten sind hierbei nicht anrechenbar! Einzige Ausnahme: anteilige Miete für ein bereits (in der letzten Steuererklärung) anerkanntes Arbeitszimmer.

Neu eingestellte Dokumente finden Sie hier!

Bereits eingereichte Anträge bei der ISB behalten ihre eine Gültigkeit!

Nachbessern: Haben Sie einen unvollständigen oder fehlerhaften Antrag eingereicht? Handeln Sie jetzt und folgen Sie den Anweisungen in den FAQ auf Seite 4!

FAQ: Lesen Sie die überarbeitete Fassung bitte sorgfältig durch!

Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP finden Sie hier:  https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1