06.04.2020 -> Überarbeiteter Antrag „Corona-Sofort-Hilfe“ vom 03.04.2020
Auf Intervention der Kammern wurde der Einleitungstext des Antrags nunmehr angepasst!
– Was bedeutet „Haupterwerb“? Beim Haupterwerb übersteigen die Einnahmen (Gewinne) aus unternehmerischer Tätigkeit die aus einer unselbstständiger Tätigkeit.
– Berechnung „Liquiditätsengpass“: Lebenshaltungskosten und Personalkosten sind hierbei nicht anrechenbar! Einzige Ausnahme: anteilige Miete für ein bereits (in der letzten Steuererklärung) anerkanntes Arbeitszimmer.
– Neu eingestellte Dokumente finden Sie hier!
– Bereits eingereichte Anträge bei der ISB behalten ihre eine Gültigkeit!
– Nachbessern: Haben Sie einen unvollständigen oder fehlerhaften Antrag eingereicht? Handeln Sie jetzt und folgen Sie den Anweisungen in den FAQ auf Seite 4!
– FAQ: Lesen Sie die überarbeitete Fassung bitte sorgfältig durch!
Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP finden Sie hier: https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1