05.04.2020 -> Zahnärzte richten Notdienst für Corona-Patienten ein; die Hotline ist erreichbar unter der Telefonnummer 06131 / 8927 311
Die zahnärztliche Notfallversorgung von rheinland-pfälzischen Patienten, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert bzw. an COVID-19 erkrankt sind oder unter häuslicher Quarantäne stehen, ist gesichert. Ab sofort übernehmen 18 Zahnarztpraxen und Zahnkliniken im Bundesland deren Notfallbehandlung. Organisiert wird der Corona-Notfalldienst von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den Bezirkszahnärztekammern (BZK) Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier.
Der Weg in die Corona-Schwerpunktpraxis:
KZV und BZK bitten die mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder unter Quarantäne gestellten Patienten, die unter starken anhaltenden Zahnschmerzen, Blutungen sowie Schwellungen/ Abszessen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich leiden, sich mit der Hotline der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Verbindung zu setzen, die dann die Behandlung veranlasst. Die Hotline ist erreichbar unter der Telefonnummer 06131 / 8927 311, montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten (abends, an Wochenenden und Feiertagen) wenden sich diese Patienten bitte an den allgemeinen medizinischen Notfalldienst unter der Rufnummer 116 117.
Da mit SARS-CoV-2 infizierte bzw. COVID-19-Patienten zumeist unter häuslicher Quarantäne stehen, empfehlen die zahnärztlichen Organisationen, dass sie ihren Zahnarztbesuch bei der Behörde melden, die die Quarantäne angeordnet hat. Das ist in der Regel das Gesundheitsamt.
Alle anderen Patienten, die nicht mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert bzw. nicht an COVID-19 erkrankt sind und auch nicht unter diesem Verdacht stehen, wenden sich bitte im Notfall oder bei akuten Schmerzen, wie bisher, an ihren Hauszahnarzt. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notfalldienst der Bezirkszahnärztekammern ihre erste Anlaufstelle. Die Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite www.kzvrlp.de/patienten. Grundsätzlich gilt, dass der zahnärztliche Notfalldienst ausschließlich für akute Schmerzpatienten bestimmt ist. Die KZV und die Zahnärztekammern bitten darum, die Notdienstpraxen gerade während der Corona-Pandemie nicht wegen aufschiebbarer Behandlungen aufzusuchen.
Die Pressemeldung finden sie auf der Seite der KZVRLP, Pressemitteilung der KZVRLP vom Mainz, 03.04.2020.
Informationen für Zahnärzte: https://www.kzvrlp.de/mitglieder/coronavirus/#c3243
Inforamtionen zum Notdienst für Corona-Patienten: https://www.kzvrlp.de/mitglieder/coronavirus/notdienst/