04.04.2020 ->Neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken

Auf Vorschlag des BMAS und des BMG ist dem Krisenstab der Bundesregierung ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten. Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen.

Die BMAS/BMG-Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung vom 31.03.20 können Sie hier einsehen:

Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung vom 31.03.2020

Hinweis der BZK Trier: Wir können keinerlei Aussage dazu treffen, ob diese Art einer Wiederaufbereitung von verwendeten Masken erfolgreich ist. Der Einsatz einer demgemäß aufbereiteten Maske erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr mithin! Dies bitten wir unbedingt zu beachten!