03.04.2020 -> Zahnärzte ohne Rettungsschirm

 

Die BZÄK fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei den finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich umgehend zu berücksichtigen. Es sei unverständlich, warum für Zahnärzte eine Kompensation der Umsatzeinbußen bisher nicht vorgesehen ist – „obwohl Zahnärzte von nie dagewesenen Einnahmenausfällen betroffen sind“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Die Presseinformation finden Sie wie folgt:

https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/zahnaerzte-ohne-rettungsschirm.html