01.10.2020: der GOZ-Referent der BZK Trier informiert über aktuelle Entwicklungen zur weiteren Berechnungsmöglichkeit der analogen GOZ Nummer 3010

Der PKV-Verband hat am 29.09.20 der BZÄK einen Vorschlag zur weiteren Berechnungsmöglichkeit der analogen GOZ Nummer 3010 bis zum 31.12.2020 unterbreitet, allerdings mit der Maßgabe einer Reduktion des Faktors auf 1,0.

Der Vorstand der BZÄK hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst, den ich Ihnen nachfolgend zur Kenntnis gebe: Danach ist für die Kollegenschaft eine Berechnung der Pauschale mit Faktor 1,0 möglich.  Alternativ bleibt aber nach wie vor die Option, den Hygieneaufwand nach Paragraph 5 bzw. 2 geltend zu machen.

Wir hoffen Ihnen damit behilflich gewesen zu sein und stehen bei Rückfragen zur Verfügung!

GOZ-Refernt der BZK Trier, Dr. Michael Herget und das Team der BZK Trier